Christen im Dienst an Kranken e.V.
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Brauche ich eine Patientenverfügung?

 

 

Eine Patientenverfügung kann die  "Garantiepflicht" des Arztes aufheben,
Leben zu erhalten oder zu retten.

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Auszug aus dem CDK Rundbrief Nr. 80
RB 80 Seiten 7-9.pdf
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Brauche ich als Christ eine Patientenverfügung?

 

von Manfred Weise


Mit einer Patientenverfügung kann vorgeschlagen werden, wie man in einer Situation, in der man nicht mehr selbst entscheiden kann, medizinisch behandelt werden möchte.


Eine solche Verfügung zu haben, wird besonders für das Lebensende als wichtig angesehen, wenn befürchtet wird, dass Leiden und Sterben unnötig in die Länge gezogen werden.


Durch eine Patientenverfügung möchten Menschen regeln, wie sie weiter behandelt werden wollen und in welchem Fall sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, sondern z.B. nur eine Schmerztherapie.


Grundsätzlich ist ein Arzt dazu verpflichtet, Menschenleben zu retten und so lange wie möglich zu erhalten. Dies betrifft auch den Einsatz moderner Geräte und Apparate einschließlich der Beatmungsgeräte.


Oft stellt sich dann die Frage, wie bei Bewusstlosigkeit und irreversiblen Schädigungen zum Beispiel des Gehirns nach einem schweren Schlaganfall zu handeln ist.
Wie sieht es nun mit den gesetzlichen Grundlagen aus?


Eine Patientenverfügung kann die  "Garantiepflicht" des Arztes aufheben, Leben zu erhalten oder zu retten.
Wichtig ist, dass die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die dann aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
So heißt es auf einer Internetplattform zu Rechtsfragen im Gesundheitswesen:

 

  • Treffen die Festlegungen der Patientenverfügung auf die Situation zu, muss der Betreuer/Bevollmächtigte dem Patientenwillen Geltung verschaffen, d.h.:

Enthält die Patientenverfügung eine Entscheidung über die Einwilligung/Nichteinwilligung in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe etc., die auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutrifft, ist eine Einwilligung des Betreuers/ Bevollmächtigten in die anstehende ärztliche Behandlung nicht erforderlich, da der Patient diese Entscheidung bereits selbst getroffen hat und diese für den Betreuer/Bevollmächtigten bindend ist.

 

  • Treffen die Festlegungen der Patientenverfügung auf die Situation nicht zu oder gibt es keine Patientenverfügung,  muss der Betreuer/Bevollmächtigte den mutmaßlichen Patientenwillen ermitteln. Dies geschieht mit Bezug auf frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen oder sonstige persönliche Wertvorstellungen des Patienten.

 

Vorsorgevollmacht
Der Patient bestimmt eine Person seines Vertrauens, die ihn in einer Situation, in der keine eigene Entscheidung mehr getroffen werden kann, in juristischen und anderen  Fragen vertritt.

Wie sieht es nun aber aus geistlicher Sicht aus?
Auch Gläubige, besonders ältere Menschen,  werden häufig von Angehörige oder Mitgeschwistern dazu gedrängt, eine Patientenverfügung zu unterschreiben.


 Als gläubige Christen sind wir  jedoch in jeder Situation in der Hand unseres  Herrn. Es stellt sich daher die Frage: Brauche ich als Christ eine Patientenverfügung, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Gebe ich hierbei nicht meiner Selbstbestimmung  Vorrang vor dem Willen des Herrn für mich? Auch weiß ich ja nicht vorher alle Aspekte der späteren Situation, in der gesundheitlich für mich entschieden werden muss.


Wissenschaftliche Studien, insbesondere bei neurologischen Patienten, haben ergeben, dass sich Ärzte möglicherweise weniger intensiv um einen Patienten kümmern, wenn sie wissen, dass eine Patientenverfügung vorliegt.


So heißt es zum Thema Patientenverfügung auf der Internetplattform Wikipedia unter "Medizinische Aspekte":


Eine Patientenverfügung kann die krankheitsbedingte Prognose eines Patienten verschlechtern.
Patientenverfügungen könnten bei den behandelnden Ärzten zu einer „negativen therapeutischen Grundeinstellung“ führen. Daraus könnte dann ein Selbstläufer werden, der die Prognose tatsächlich verschlechtert. Dieser Effekt ist auch als „Futility“ (Aussichtslosigkeitsannahme) bekannt. In zwei Studien zeigte sich, dass bei Patienten mit einer schweren intrazerebralen Blutung die Annahme einer schlechten Prognose ein unabhängiger Risikofaktor für die tatsächliche Sterblichkeit und das neurologische Ergebnis war. 
 


Das Ergebnis bedeutet, dass schon in einer frühen Phase der Behandlung die Hoffnung auf Heilung von den Ärzten aufgegeben werden könnte bzw. nicht so intensiv therapiert wird, als wenn keine Verfügung vorliegen würde.  


Neben der Patientenverfügung gibt es aber noch die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht.


Hierbei kann der Patient eine Person seines Vertrauens bestimmen, die ihn in allen juristischen und anderen Fragen - dazu gehören auch Fragen der medizinischen Behandlung - vertritt.


Man sollte dem behandelnden Arzt nicht eine ärztlich sinnlose Therapie vorschreiben! 

Für mich selber habe ich folgendes verfügt:


Wenn ich selbst nicht mehr entscheidungsfähig bin, soll bei allen ärztlichen Entscheidungen meine Frau, oder eines  unserer Kinder hinzugezogen werden.

 

 

Nach einem Vortrag zum Thema Sterbehilfe, bearbeitet von C. Müller.

 

Medien-Hinweis

 

 

Dieser Vortrag ist im CDK-Medien-Shop
unter C 032 zu finden.

Das Bundesministerium der Justiz und Verbracherschutz gibt eine Vorsorgevollmacht

als Formular in PDF-Format heraus.

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