Brauche ich als Christ eine Patientenverfügung?
von Manfred Weise
Mit einer Patientenverfügung kann vorgeschlagen werden, wie man in einer Situation, in der man nicht mehr selbst entscheiden kann, medizinisch behandelt werden möchte.
Eine solche Verfügung zu haben, wird besonders für das Lebensende als wichtig angesehen, wenn befürchtet wird, dass Leiden und Sterben unnötig in die Länge gezogen werden.
Durch eine Patientenverfügung möchten Menschen regeln, wie sie weiter behandelt werden wollen und in welchem Fall sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, sondern z.B. nur eine
Schmerztherapie.
Grundsätzlich ist ein Arzt dazu verpflichtet, Menschenleben zu retten und so lange wie möglich zu erhalten. Dies betrifft auch den Einsatz moderner Geräte und Apparate einschließlich der
Beatmungsgeräte.
Oft stellt sich dann die Frage, wie bei Bewusstlosigkeit und irreversiblen Schädigungen zum Beispiel des Gehirns nach einem schweren Schlaganfall zu handeln ist.
Wie sieht es nun mit den gesetzlichen Grundlagen aus?
Eine Patientenverfügung kann die "Garantiepflicht" des Arztes aufheben, Leben zu erhalten oder zu retten.
Wichtig ist, dass die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die dann aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
So heißt es auf einer Internetplattform zu Rechtsfragen im Gesundheitswesen:
Enthält die Patientenverfügung eine Entscheidung über die Einwilligung/Nichteinwilligung in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen, ärztliche Eingriffe etc., die auf die konkrete Lebens- und Behandlungssituation zutrifft, ist eine Einwilligung des Betreuers/ Bevollmächtigten in die anstehende ärztliche Behandlung nicht erforderlich, da der Patient diese Entscheidung bereits selbst getroffen hat und diese für den Betreuer/Bevollmächtigten bindend ist.
Wie sieht es nun aber aus geistlicher Sicht aus?
Auch Gläubige, besonders ältere Menschen, werden häufig von Angehörige oder Mitgeschwistern dazu gedrängt, eine Patientenverfügung zu unterschreiben.
Als gläubige Christen sind wir jedoch in jeder Situation in der Hand unseres Herrn. Es stellt sich daher die Frage: Brauche ich als Christ eine Patientenverfügung, wenn ich selbst
nicht mehr entscheiden kann? Gebe ich hierbei nicht meiner Selbstbestimmung Vorrang vor dem Willen des Herrn für mich? Auch weiß ich ja nicht vorher alle Aspekte der späteren Situation, in der
gesundheitlich für mich entschieden werden muss.
Wissenschaftliche Studien, insbesondere bei neurologischen Patienten, haben ergeben, dass sich Ärzte möglicherweise weniger intensiv um einen Patienten kümmern, wenn sie wissen, dass eine
Patientenverfügung vorliegt.
So heißt es zum Thema Patientenverfügung auf der Internetplattform Wikipedia unter "Medizinische Aspekte":
Eine Patientenverfügung kann die krankheitsbedingte Prognose eines Patienten verschlechtern.
Patientenverfügungen könnten bei den behandelnden Ärzten zu einer „negativen therapeutischen Grundeinstellung“ führen. Daraus könnte dann ein Selbstläufer werden, der die Prognose tatsächlich
verschlechtert. Dieser Effekt ist auch als „Futility“ (Aussichtslosigkeitsannahme) bekannt. In zwei Studien zeigte sich, dass bei Patienten mit einer schweren intrazerebralen Blutung die Annahme
einer schlechten Prognose ein unabhängiger Risikofaktor für die tatsächliche Sterblichkeit und das neurologische Ergebnis war.
Das Ergebnis bedeutet, dass schon in einer frühen Phase der Behandlung die Hoffnung auf Heilung von den Ärzten aufgegeben werden könnte bzw. nicht so intensiv therapiert wird, als wenn keine
Verfügung vorliegen würde.
Neben der Patientenverfügung gibt es aber noch die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht.
Hierbei kann der Patient eine Person seines Vertrauens bestimmen, die ihn in allen juristischen und anderen Fragen - dazu gehören auch Fragen der medizinischen Behandlung - vertritt.
Man sollte dem behandelnden Arzt nicht eine ärztlich sinnlose Therapie vorschreiben!
Für mich selber habe ich folgendes verfügt:
Wenn ich selbst nicht mehr entscheidungsfähig bin, soll bei allen ärztlichen Entscheidungen meine Frau, oder eines unserer Kinder hinzugezogen werden.
Nach einem Vortrag zum Thema Sterbehilfe, bearbeitet von C. Müller.
Das Bundesministerium der Justiz und Verbracherschutz gibt eine Vorsorgevollmacht
als Formular in PDF-Format heraus.
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