Christen im Dienst an Kranken e.V.
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Ethik am Lebensende

  ... immer dann, wenn jemand

eine - heilende - Handlung

an einem anderen

Menschen vornimmt,

steht er auch vor der Frage,

was erlaubt und was verboten ist.

Echte Sicherheit im Alter? Pateintenverfügung vs. Vorsorgevollmacht

Gegenüberstellung und Bewertung aus christlicher Sicht 

Johanna Denk

Vorsorgevollmacht vs Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht vs Patientenverfügung [...]
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Assistierter Suizid & Menschenwürde_ Eine biblisch-theologische Einordnung_ J. Koberschinski.pdf
Assistierter Suizid Menschenwürde_ Eine[...]
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Suizid - ein Menschenrecht? Philip Paul
Suizid_ ein Menschenrecht _ Philip Paul.[...]
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Kultur des Todes - Euthanasie auf dem Vormarsch

Der Trend geht von der "Tötung auf Verlangen" hin zur "Tötung ohne Verlangen". Die Bibel aber schenkt eine Hoffnung, die über den Tod hinausgeht. 

Veröffentlicht in factum 02/22

Kultur des Todes - Euthanasie auf dem Vormarsch
Veröffentlichung in factum 02/2022
Der Trend geht von der "Tötung auf Verlangen" hin zur "Tötung ohne Verlangen". Die Bibel aber schenkt eine Hoffnung, die über den Tod hinausgeht.
fac02_2022_S56_57.pdf
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Leben und Sterben in Deutschland 2021

Leben – sterben. Leben schützen – töten. Ja, dies sind wuchtige Begriffe und zu allen ist der Mensch in der Lage. Was aber nicht in seiner Hand liegt, ist das Erschaffen von Leben. Wir können uns äußerste Mühe geben und ideale Voraussetzungen dafür organisieren, dass Leben entsteht, aber es selbst produzieren, das können wir nicht!

Heute, im Jahr 2021, sollte uns durch das Aufeinanderprallen der Diskussion um die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, die vielen Abtreibungen und die alles bestimmenden Corona-Politik der Konflikt zwischen Leben und Sterben bewusster sein denn je. Möglicherweise sind wir persönlich davon betroffen...

Neuregelung der Sterbehilfe - Vergleich des Gesetzesentwürfe zum assistierten Suizid

Neuregelung der Sterbehilfe
Neuregelung der Sterbehilfe - Vergleich [...]
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Grundlagen der Medizinischen Ethik. Mit dieser Thematik haben sich Menschen schon so lange beschäftigt, wie sie medizinisch tätig sind. Denn immer dann, wenn jemand eine – heilende - Handlung an einem anderen Menschen vornimmt, steht er auch vor der Frage, was erlaubt und was verboten ist. Vermutlich wird mir niemand widersprechen, wenn ich ferner feststelle, dass heute, also in einer Zeit, in der Abtreibung als eine Form der Geburtenbeschränkung unter anderen verstanden wird, die Beantwortung der Frage, was in der Medizinischen Ethik statthaft und was verboten ist, und warum das eine erlaubt und das andere verboten ist, geradezu dringlich ist.

Wer sein Ohr nur ein wenig am Nerv der Zeit hat, weiß, dass diese Problematik heute kein wirklichkeitsfernes Thema ist. In Westeuropa gibt es seit Ende der 70er Jahre des 20. (vergangenen) Jahrhunderts sogenannte Euthanasiegesellschaften. 
Diese Euthanasiegesellschaften haben in den verschiedenen Ländern Westeuropas zum Teil unterschiedliche Ziele. Doch ein gemeinsames Ziel aller Euthanasiegesellschaften ist die Legalisierung des Tötens auf Verlangen.

Ärztliches und pflegerisches Handeln dienen ja dem gleichen Zweck – der Heilung und Gesundheit des Patienten. Bei der Betreuung, Behandlung und Pflege von kranken, alten und behinderten Menschen ist die Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen unerlässlich. Dies gilt - mit unterschiedlicher Intensität - sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich. Eine Berufsgruppe kann ohne die andere Berufsgruppe ihren Auftrag nicht wirklich erfüllen.

Bis zum Jahre 1968 war weltweit anerkannt, dass der Mensch dann tot ist, wenn sein Herz- und Kreislaufsystem unwiderruflich stillsteht. Nach dieser Definition ist eine Leiche ohne Herzschlag, ohne Reflexe, starr, kalt und weist alsbald Leichenflecke auf.

Um noch transplantierbare Organe zu gewinnen, hat man 1968 an der Harvard Universität in Boston (USA) eine neue Todesdefinition eingeführt.

Kaum war der Gesundheitsminister Jens Spahn im Amt, kündigte er eine Reform an, um die sinkenden Zahlen von Organspendern aufzuhalten: Jeder soll automatisch ein Organspender sein, es sei denn er widerspricht aktiv. Bald soll über diese Frage im Bundestag entschieden werden.

 

 

Nahtoderlebnisse werden seit über 25 Jahren immer wieder publiziert, oft Aufsehen erregend in der Laienpresse, aber auch in Fachzeitschriften.
Ähnliche Berichte gab es aber bereits im Altertum bei Plato. Von Hieronymus Bosch (1450 – 1516) wurden sie in eindrucksvoller Form malerisch charakterisiert mit dem Titel „Aufstieg in das himmlische Paradies“ .

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