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Im Jahre 1992 ist der Fachbereich Humanmedizin der
Philipps-Universität Marburg durch die "Marburger Erklärung zur Homöopathie"
hervorgetreten. Der Text der Beschlussvorlage war damals von Professor Dr. R.
Happle, Direktor der Universitäts-Hautklinik, entworfen worden. Bei der
Beschlussfassung selbst war kein Mitarbeiter der Hautklinik stimmberechtigt. Der
Beschluss wurde damals vom Fachbereich mit 16 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme, 3
Enthaltungen angenommen. Dieses wichtige historische Dokument wird hier mit
ausdrücklicher Zustimmung des Dekans wiedergegeben:
Marburger Erklärung zur Homöopathie
(Beschluss des Fachbereichsrates vom 2.12.1992)
Nach den Plänen des Institutes für Medizinische und Pharmazeutische
Prüfungsfragen soll die „Homöopathie“ Teil des Gegenstandskataloges für das
Medizinstudium werden.
Wir sagen hierzu nein.
Der Fachbereich Humanmedizin der Philipps-Universität Marburg verwirft die
Homöopathie als eine Irrlehre. Nur als solche kann sie Gegenstand der Lehre
sein. In diesem Sinne reicht das Lehrangebot in Marburg aus. Wir sehen jedoch
die Gefahr, dass man von uns „Neutralität“ und „Ausgewogenheit“ in diesem
Stoffgebiet fordern wird, und sind nicht bereit, unseren dem logischen Denken
verpflichteten Standpunkt aufzugeben zugunsten der Unvernunft. Wir betrachten
die Homöopathie nicht etwa als eine unkonventionelle Methode, die weiterer
wissenschaftlicher Prüfung bedarf. Wir haben sie geprüft. Homöopathie hat nichts
mit Naturheilkunde zu tun. Oft wird behauptet, der Homöopathie liege ein
„anderes Denken“ zugrunde. Dies mag so sein. Das geistige Fundament der
Homöopathie besteht jedoch aus Irrtümern („Ähnlichkeitsregel“;
„Arzneimittelbild“; „Potenzieren durch Verdünnen“). Ihr Konzept ist es, diese
Irrtümer als Wahrheit auszugeben. Ihr Wirkprinzip ist Täuschung des Patienten,
verstärkt durch Selbsttäuschung des Behandlers.
Wir leugnen nicht, dass sich mit „Homöopathie“ mitunter therapeutische Wirkungen
erzielen lassen, wobei es sich um so genannte Placebo-Effekte handelt. Nun könnte
man einwenden: was scheren uns Wirkprinzip und geistiges Fundament, wo es doch
allein auf den Effekt ankommt. Nach dieser Logik müssten unsere Medizinstudenten
auch in folgenden Gegenständen unterrichtet und geprüft werden: Irisdiagnostik;
Reinkarnationstherapie; astrologische Gesundheitsberatung (Bedeutung der
Sternzeichen für die Neigung zu bestimmten Krankheiten). Mit all diesen
Methoden, deren Wirkprinzip die Täuschung ist, lassen sich nicht nur
therapeutische Effekte, sondern auch beträchtliche Umsätze erzielen. Mit den
geistigen Grundlagen der Philipps-Universität Marburg sind diese Methoden ebenso
wenig vereinbar, wie es die „Homöopathie“ ist.
Wir behaupten keineswegs, dass die von uns vertretene Wissenschaft alles
erforschen und erklären kann; wohl aber versetzt sie uns in die Lage zu
erklären, dass die Homöopathie nichts erklären kann. Ein der Allgemeinheit von
interessierter Seite eingeredeter Aberglaube mag dies anders sehen und sich
Ausgewogenheit und Zusammenarbeit zwischen „Homöopathie“ und „Allopathie“
wünschen. Richtschnur unseres Handelns ist aber nicht ein in der Bevölkerung
lebender und publizistisch geschürter Aberglaube, sondern die menschliche
Vernunft, die uns sagt, dass die Worte „Homöopathie“ und „Allopathie“ nicht etwa
einen Gegensatz, sondern eine einzige unsinnige Begriffswelt bezeichnen. Wir
weisen darauf hin, dass an der Philipps-Universität Marburg auch keine
„Allopathie“ gelehrt wird.
Wenn unsere Universität sich dazu zwingen ließe, den Lehrgegenstand
„Homöopathie“ in neutralem Sinne anzubieten, würde sie ihren Auftrag verraten
und ihre geistige Grundlage zerstören. Eine neutrale Ausbildung in „Homöopathie“
findet deshalb nicht statt und ist auch nicht einklagbar. Die
Philipps-Universität Marburg wird darüber wachen, dass ihren Studenten aus dieser
Haltung keine Nachteile bei Prüfungen erwachsen.
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Link zum Original-Web:
http://www.med.uni-marburg.de/d-einrichtungen/dermallergo/leitbild
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